Wolfram Schlosser

Rechtsanwalt

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Tätigkeitsgebiet Steuerstrafrecht

Tätigkeitsgebiet Steuerstrafrecht und WirtschaftsstrafrechtIch vertrete Sie und berate Sie sowohl in Steuerstrafverfahren wie auch in allen Wirtschaftsstrafverfahren.

Sie können mich aber auch ansprechen, wenn es gilt, ein Steuerstrafverfahren bereits im Vorfeld durch eine strafbefreiende Selbstanzeige zu vermeiden, etwa nach einer Grenzkontrolle oder vor einer drohenden Betriebsprüfung.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • mit der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung
  • wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung
  • wegen der Verkürzugn von Einfuhrabgaben (Schmuggel)
  • weil Sie wegen bisher nicht angegebenem Einkommen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben wollen.
  • wegen eines Zollvergehens
  • mit der Zollfahndung
  • wegen einer Wirtschaftsstraftat
  • wegen Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung oder einer anderen Insolvenzstraftat

Dann sprechen Sie mich an!