Allgemeines
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Zu dem Bereich des Familienrechts, in dem ich Sie berate und vertrete, gehören insbesondere folgende Punkte: - Scheidung (mit Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich), - Unterhalt für den (ggfls. bereits ehemaligen) Ehepartner und Kinder, d.h. Trennungsunterhalt, Geschiedenen-Unterhalt und Kindesunterhalt. - Sorge- und Umgangsrecht für Kinder.
Auch zählen hierzu selbstverständlich: - Beratung vor der Eheschließung und Erstellung von Eheverträgen (letzteres kann ich nur empfehlen - auch, wenn man im Vorfeld der Eheschließung das Auftreten späterer Probleme gerne verdrängt), - Kindschaftsrecht, - Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, - Unterhalt für Eltern sowie - das Lebenspartnerschaftsrecht.
Ich bin immer bemüht, eine gerichtliche Auseinandersetzung durch eine gütliche Einigung im Vorfeld zu vermeiden, sofern dies für meinen Mandanten sinnvoll ist (ist dies nicht der Fall, muß die Angelegenheit natürlich gerichtlich “ausgefochten” werden). Insofern kommt auch bspw. der Abschluß einer Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht. |
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