Vorschriften
Es existieren eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene, die die Haltung von Hunden reglementieren.
Hier haben wir Ihnen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengestellt, alphabetisch sortiert nach Gesetzgeber bzw. erlassender Behörde:
Bundesebene:
Für Hunde gilt natürlich, wie für alle Tiere, das Tierschutzgesetz.
Speziell bei Hunden ist auch noch die Tierschutz-Hundeverordnung zu beachten.
Landesebene:
Baden-Württemberg:
Die Anlagen zu dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.
Bayern:
Vollzugsbekanntmachung zu Art 37 LStVG - Halten gefährlicher Tiere
Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37a LStVG - Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Berlin:
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin
Brandenburg:
Hundehalterverordnung - HundehV
Bremen:
Gesetz über das Halten von Hunden
Hamburg:
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen
Hessen:
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Mecklenburg- Vorpommern:
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)
Niedersachsen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Nordrhein-Westfalen:
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
Rheinland-Pfalz:
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
Saarland:
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland
Sachsen:
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Sachsen-Anhalt:
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Schleswig-Holstein:
Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG)
Thüringen:
Hinzu kommen natürlich noch die Vorschriften auf kommunaler Ebene.