Wolfram Schlosser

Rechtsanwalt

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Vorschriften

Es existieren eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene, die die Haltung von Hunden reglementieren.

 

Hier haben wir Ihnen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengestellt, alphabetisch sortiert nach Gesetzgeber bzw. erlassender Behörde:

 

Bundesebene:

Für Hunde gilt natürlich, wie für alle Tiere, das Tierschutzgesetz.

Speziell bei Hunden ist auch noch die Tierschutz-Hundeverordnung zu beachten.

 

Landesebene:

Baden-Württemberg:

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)

Die Anlagen zu dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.


Bayern:

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)

Vollzugsbekanntmachung zu Art 37 LStVG - Halten gefährlicher Tiere

Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37a LStVG - Zucht und Ausbildung von Kampfhunden

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 


Berlin:

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin


Brandenburg:

Hundehalterverordnung - HundehV

 

Bremen:

Gesetz über das Halten von Hunden

 

Hamburg:

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)

Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)

Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen


Hessen:

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

 

Mecklenburg- Vorpommern:

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)


Niedersachsen:

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

 

Nordrhein-Westfalen:

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)


Rheinland-Pfalz:

Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)


Saarland:

Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland

 

Sachsen:

Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG)

 

Sachsen-Anhalt:

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
(GefHuVO)


Schleswig-Holstein:

Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG)


Thüringen:

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde (Thüringer Gefahren-Hundeverordnung - ThürGefHuVO

 

 

 

 

Hinzu kommen natürlich noch die Vorschriften auf kommunaler Ebene.