Gerade wenn ein Unternehmen scheinbar floriert, werden erfahrungsgemäß Fragen nach möglichen Haftungsrisiken verdrängt. Dabei zeigt sich immer wieder, dass viele Unternehmer weitaus mehr Erfolg haben könnten, wenn sie im Hinblick auf ihre Haftungs- und Risikostrukturen besser konzipiert wären.
Solche Risiken bleiben oftmals jahrelang unentdeckt, bis sie dann im Schadensfall offenkundig werden. Dann ist es jedoch oftmals bereits für eine Schadensvermeidung oder zumindest Schadensminimierung zu spät. Ein gleiches Problem stellt sich meist auch in steuerrechtlicher Hinsicht, hier werden die Risiken und Fallen oftmals auch erst bei der nächsten Betriebsprüfung offenkundig, ohne dass dann noch eine Reparatur erfolgen könnte.
Solche typischen Risiken sowohl im vertragsrechtlichen, im haftungsrechtlichen wie im steuerlichen Bereich sind etwa:
- Es drohen Rechtsverluste aus bereits langjährig laufenden Verträgen, weil sich zwischenzeitlich die Rechtslage oder aber die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.
- Es drohen wirtschaftliche Verluste bei laufenden Verträgen oder bei abgegebenen Angeboten, da die rechtlichen Auswirkungen nicht hinreichend bedacht wurden.
- Es existiert keine ausreichende Trennung zwischen dem betrieblichen und dem Privatvermögen,
- Leistungen an das Unternehmer drohen, als eigenkapitalersetzend qualifiziert zu werden mit der Folge, dass sie unter Umständen von dem Unternehmer nicht mehr zurückgezahlt oder vergütet werden dürfen
- Es werden „freie Mitarbeiter“ beschäftigt, die tatsächlich aber sowohl arbeitsrechtlich wie auch in der Sozialversicherung als Arbeitnehmer zu behandeln sind.
- Verträge mit Gesellschaftern oder mit Angehörigen entsprechend nicht dem Drittvergleich oder sind bereits aus formellen Gründen steuerlich nicht anerkennungsfähig oder es droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung. Dies gilt auch für den Geschäftsführer-Dienstvertrag mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer!
- Es droht eine Inanspruchnahme wegen der Nichterfüllung heutiger Standards, so insbesondere im Bereich des Umweltrechts, des Immissionsschutzrechts oder des Baurechts,
Um solche Risiken für Ihr Unternehmen auszuschließen, biete wir an, Ihr Unternehmen gründlich auf mögliche Haftungsrisiken zu überprüfen und – wo erforderlich – für Abhilfe zu sorgen.