Tätigkeitsbereich Tierrecht „Rund um den Hund“


Im Bereich des Tierrechts – insbesondere „rund um den Hund“ – beraten und vertreten wir Sie bundesweit bei allen Fragen und Problemen.

Hunde sind nun einmal keine Mäuse oder Meerschweinchen oder Einbauschränke (obgleich es sich bei Hunden nach wie vor rechtlich de facto um Sachen handelt). Die möglichen Probleme sind daher auch ganz andere, sehr vielfältig und im Detail – worauf es spätestens in einem Prozess ankommt – darzulegen und zu beweisen. Aus diesem Grunde ist bei Problemen auf diesem Gebiet die Beiziehung eines Spezialisten geraten. Dies umso mehr, weil sich die Rechtsgrundlagen verstreut in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen finden. Die Regelungen im Bundesrecht, Landesrecht und in kommunalen Satzungen im Bereich des Hunderechts sind extrem unübersichtlich. Hinzu kommt die Rechtsprechung im öffentlich-rechtlichen und die zivilrechtlichen („mein Hund war aber angeleint“, „das hat erja noch nie getan“ etc.) Bereich.

Rechtsanwältin Martina Schlosser und Rechtsanwalt Wolfram Schlosser sind seit vielen Jahren auf das Gebiet des Tierrechts spezialisiert und beraten und vertreten Sie – ob Hundehalter, Züchter, Käufer eines Hundes, Tierschutzverein, Vereine, Hundeschule, Hundetrainer oder im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit einem Therapiebegleithund oder auch als Geschädigter wegen eines Hundebisses bundesweit in allen Fragen rund um den Hund.

Es kann sehr schnell dazu kommen, dass man als Hundehalter wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat (insbesondere einer fahrlässigen Körperverletzung) beschuldigt wird. Auf der anderen Seite kann man bei einem Spaziergang plötzlich von einem Hund gebissen werden.

Rechtsanwältin Martina Schlosser und Rechtsanwalt Wolfram Schlosser vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten, wenn es um Tiere geht – sei es in Zivilsachen oder Strafsachen vor Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten oder in Auseinandersetzungen mit Behörden vor Verwaltungsgerichten oder Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichthöfen.

Sowohl in allen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Streitigkeiten als auch bei Auseinandersetzungen mit Behörden empfiehlt sich eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts, um dem Hund z.B. langwierige Tierheim-Aufenthalte zu ersparen.

Zusammengefasst:

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf z.B.

  • zu Haftungsfragen Sie als Halter betreffend (Ihr Hund hat gebissen oder es gab eine Hundebeisserei)
  • zu Haftungsfragen Sie als Betroffenen betreffend (Sie oder Ihr Hund wurde gebissen und Sie wollen z.B. Schadenersatz, Schmerzengeld, Behandlungskosten für Ihr Tier oder sich selbst geltend machen)
  • zur Haftung des Hundetrainers, der Hundeschule
  • zu Zuchtfragen, als Züchter generell – auch bezüglich steuerrechtlicher Aspekte
  • zum Hundekauf / Kauf eines Welpen oder Hundeverkauf / Welpenverkauf (wie gestalten für Sie individuell angepasste Kaufverträge für Hunde und Welpenkaufverträge und Deckverträge, die auch die Themen Gewährleistung, Mängel, Streitigkeiten um Ahnentafeln etc. abdecken)
  • zu Haltungsfragen / zur Hundehaltung
  • bezüglich der Hundehaftpflichtversicherung
  • mit der Ordnungsbehörde – z.B. wegen des Landeshundegesetzes bzw. der Hundeverordnungen aufgrund z.B. eines Beissvorfalls o.Ä. – und Anordnungen der Ordnungsbehörde oder des Veterinäramtes (Leinenzwang, Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Leinen- und Maulkorbzwang, Wesenstest etc.)
  • mit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen fahlässiger Körperverletzung oder Sachbeschädigung
  • als Tierarzt mit unbezahlten Rechnungen, d.h. mit dem Forderungseinzug
  • als Hundehalter mit überhöhten Tierarztrechnungen
  • als Betreiber einer Hundeschule, z.B. mit § 11 TierSchG
  • als Hundetrainer, z.B. mit § 11 TierSchG
  • als Betreiber einer Hundeschule / als Hundetrainer wegen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Halter eines Therapiebegleithundes
  • als Tieraufseher
  • als Mieter oder Vermieter mit einem Hund, grossen Hund oder „gefährlichen“ Hund
  • als Tierheim
  • als Tierhalter mit einem Tierheim
  • mit Betreuungsverträgen
  • als Nachbar oder mit der Nachbarschaft wegen der Hundehaltung
  • aufgrund von Beißvorfällen
  • bei Problemen mit Ihrer Tierhaftpflichtversicherung / Hundehaftpflichtversicherung
  • bei Problemen nach einer Trennung (wem gehört der Hund?)

Dann sprechen Sie uns an!

Beachten Sie auch unsere folgenden Informatrionsangebote zu diesem Thema:

Radio-Beiträge:

Einen Radio-Beitrag mit Frau Rechtsanwältin Martina Schlosser zum Thema „Hundegebell und Lärmbelästigung“ finden Sie hier bei WDR 5 Profit – Das Wirtschaftsmagazin.

Im Rahmen eines Radio-Beitrages von DRadio Wissen, in welchem der Umgang mit Tieren in den letzten Jahrhunderten und heute belichtet wird, hat Rechtsanwältin Martina Schlosser die heutige Situation beleuchtet.

Vorträge:

Sowohl Frau Rechtsanwältin Martina Schlosser als auch Herr Rechtsanwalt Wolfram Schlosser halten Vorträge zu hunderechtlichen Themen. Fragen Sie einfach an, zu welchem Thema Ihr Verein oder Verband gerne einen Vortrag / eine Fortbildung hätte.

Nicht alle Vereine und Verbände, bei denen Vorträge gehalten werden, willigen ein, dass dies veröffentlicht wird. Die Daten der Vorträge vor den Vereinen bzw. Verbänden, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, finden Sie hier.

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