Kompetenzfeld Tierrecht

Im Bereich des Tierrechts, insbesondere im Bereich „Rund um den Hund“, ist unser Ziel, Sie als Züchter, Käufer oder Verkäufer eines Tieres umfassend – am besten im Vorfeld – zu beraten, indem wir zum Beispiel Kaufverträge überprüfen oder entwerfen, damit es nicht später zu Problemen kommt.

Hunde sind nun einmal keine Mäuse oder Meerschweinchen oder Einbauschränke (obgleich es sich bei Hunden nach wie vor rechtlich de facto um Sachen handelt). Die möglichen Probleme sind daher auch ganz andere, sehr vielfältig und im Detail – worauf es spätestens in einem Prozess ankommt – darzulegen und zu beweisen. Aus diesem Grunde ist bei Problemen auf diesem Gebiet die Beiziehung eines Spezialisten geraten. Dies umso mehr, weil sich die Rechtsgrundlagen verstreut in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen finden. Die Regelungen im Bundesrecht, Landesrecht und in kommunalen Satzungen im Bereich des Hunderechts sind extrem unübersichtlich. Hinzu kommt die Rechtsprechung im öffentlich-rechtlichen und die zivilrechtlichen („mein Hund war aber angeleint“, „das hat er ja noch nie getan“ etc.) Bereich.

Kommt es zu Problemen mit dem Vertragspartner oder Behörden, beraten und vertreten wir Sie.

Rechtsanwältin Martina Schlosser und Rechtsanwalt Wolfram Schlosser sind seit vielen Jahren auf das Gebiet des Tierrechts spezialisiert und beraten und vertreten Sie – ob Hundehalter, Züchter, Käufer eines Hundes, Tierschutzverein, Vereine, Hundeschule, Hundetrainer oder im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit einem Therapiebegleithund – bundesweit in allen Fragen rund um den Hund.

Rechtsanwältin Martina Schlosser und Rechtsanwalt Wolfram Schlosser vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten, wenn es um Tiere geht – sei es in Zivilsachen oder Strafsachen vor Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten oder in Auseinandersetzungen mit Behörden vor Verwaltungsgerichten oder Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichthöfen.

Sowohl in allen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Streitigkeiten als auch bei Auseinandersetzungen mit Behörden empfiehlt sich eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts, um dem Hund z.B. langwierige Tierheim-Aufenthalte zu ersparen.

Zusammengefasst:

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Fällen:

  • Haftungsfragen Sie als Halter betreffend (Ihr Hund hat gebissen oder es gab eine Hundebeisserei)
  • Haftungsfragen Sie als Betroffenen betreffend (Sie oder Ihr Hund wurde gebissen und Sie wollen z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Behandlungskosten für Ihr Tier oder sich selbst geltend machen)
  • zur Haftung des Hundetrainers oder der Hundeschule
  • zu Zuchtfragen, als Züchter generell – auch bezüglich steuerrechtlicher Aspekte
  • zum Hundekauf / Kauf eines Welpen oder Hundeverkauf / Welpenverkauf (Gestaltung von Kaufverträgen für Hunde, Welpenkaufverträge, Deckverträge, Gewährleistung, Mängel etc.)
  • in Fragen der Gewährleistung und Gewährleistungsansprüchen bei einem Hundekauf oder Welpenkauf
  • zu Haltungsfragen / zur Hundehaltung
  • bezüglich der Hundehaftpflichtversicherung
  • bei Problemen mit der Ordnungsbehörde – z.B. wegen des Landeshundegesetzes bzw. der Hundeverordnungen aufgrund z.B. eines Beißvorfalls o.Ä. – und Anordnungen der Ordnungsbehörde oder des Veterinäramtes (Leinenzwang, Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Leinen- und Maulkorbzwang, Wesenstest etc.)
  • bei Problemen mit dem Veterinäramt oder dem Ordnungsamt
  • bei Problemen mit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Sachbeschädigung
  • als Tierarzt mit unbezahlten Rechnungen, d.h. mit dem Forderungseinzug
  • als Hundehalter mit überhöhten Tierarztrechnungen
  • als Betreiber einer Hundeschule, z.B. mit § 11 TierSchG
  • als Hundetrainer, z.B. bei Problemen mit § 11 TierSchG
  • als Betreiber einer Hundeschule / als Hundetrainer wegen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Halter eines Therapiebegleithundes
  • als Mieter oder Vermieter bei etwaigen Problemen mit einem Hund, großen Hund oder „gefährlichen“ Hund
  • als Tierheim wegen etwaiger Probleme mit Welpenkäufern oder den Behörden
  • als Tierhalter mit einem Tierheim
  • wegen Betreuungsverträgen für Hunde
  • wegen Pflegeverträgen für Hunde
  • als Nachbar oder mit der Nachbarschaft wegen der Hundehaltung
  • aufgrund von Beißvorfällen.

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