Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Steuerrecht

Im Rahmen des Steuerrechts bestehen besondere Schwerpunkte im Bereich der steuerlichen Vertragsgestaltung, des Steuerstrafrechts und des Zollrechts sowie in der Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • weil Sie Ihre Angelegenheiten auch unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren wollen.
  • weil Sie Verträge – etwa mit Angehörigen – so schließen wollen, dass sie steuerlich anerkannt werden.
  • weil Sie einen Steuerbescheid überprüfen lassen wollen.
  • weil Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder Klage erheben wollen.
  • weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Haftung nimmt / weil Sie einen Haftungsbescheid erhalten haben.
  • bei der Vollstreckung eines Steuerbescheides durch das Finanzamt
  • mit Betriebsprüfung oder Steuerfahndung
  • wegen Steuerhinterziehung
  • weil Sie wegen bisher nicht angegebenem Einkommen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben wollen.
  • weil Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren bisherigen Steuerberater durchsetzen wollen.
  • weil Sie sich als Steuerberater gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche wehren wollen.

Dann sprechen Sie uns an!