Im Rahmen des Steuerrechts bestehen besondere Schwerpunkte im Bereich der steuerlichen Vertragsgestaltung, des Steuerstrafrechts und des Zollrechts sowie in der Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren.
Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:
- weil Sie Ihre Angelegenheiten auch unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren wollen.
- weil Sie Verträge – etwa mit Angehörigen – so schließen wollen, dass sie steuerlich anerkannt werden.
- weil Sie einen Steuerbescheid überprüfen lassen wollen.
- weil Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder Klage erheben wollen.
- weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Haftung nimmt / weil Sie einen Haftungsbescheid erhalten haben.
- bei der Vollstreckung eines Steuerbescheides durch das Finanzamt
- mit Betriebsprüfung oder Steuerfahndung
- wegen Steuerhinterziehung
- weil Sie wegen bisher nicht angegebenem Einkommen eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben wollen.
- weil Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren bisherigen Steuerberater durchsetzen wollen.
- weil Sie sich als Steuerberater gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche wehren wollen.