Schlosser Rechtsanwälte

Kompetenzfeld Vereine und Verbände

Für Vereine und Verbände bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung im Bereich des Vereinsrechts und des Vereinssteuerrechts.

Ziel unserer Tätigkeit für Ihren Verein ist die umfassende Beratung Ihres Vereins oder Verbandes in allen den Verein oder Verband betreffenden rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Dies umfasst die Beratung und Vertretung bei einer Vielzahl von Rechtsfragen:

  • die Beratung in allen Fragen des bürgerlichen und öffentlichen Vereinsrechts, insbesondere
    • die Erarbeitung der für Ihren Verein oder Verband besten Struktur,
    • die Entwicklung und ständige Überprüfung der Vereinssatzungen,
    • die Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung Ihres Verbandes nach den diversen öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
    • bei Fragen der persönlichen Haftung des Vereinsvorstandes.
  • die Beratung bei allen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, insbesondere
    • bei der Gestaltung der Vertrags- und Leistungsbeziehungen zu Ihren Mitgliedern,
    • bei der Gestaltung und Abwicklung Ihrer Verträge mit Dritten.
  • die steuerrechtliche Beratung und BetreuungIhrer Tätigkeit , insbesondere
    • bei der Erlangung der steuerlichen Gemeinnützigkeit,
    • hinsichtlich der steuerlich optimalen Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen,
    • bei allen Fragen des Spendenwesens oder des Sammlungsrechts.