Im Bereich des Erbrechts sind wir für Sie insbesondere tätig in der erbrechtlichen Gestaltung und Beratung sowie in der Vertretung bei Erbstreitigkeiten.
Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:
- weil Sie Ihre Vermögensnachfolge sowohl unter rechtlichen wie unter steuerlichen Gesichtspunkten optimal regeln wollen,
- weil Sie sicherstellen wollen, wem konkret Ihr Erbe zugutekommen soll.
- weil Sie Ihr Erbe (auch) Wohlfahrtsorganisationen oder anderen Vereinen zukommen lassen wollen – dies aber unter gewissen Bedingungen,
- weil Sie einem Ihrer Kinder bereits zu Lebzeiten etwas zuwenden wollen,
oder: - wegen einer Streitigkeit mit einem Miterben,
- weil Sie Ihr Pflichtteil einfordern wollen,
- weil Sie als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen werden,
- weil Sie ein Testament anfechten wollen,
- weil Sie überlegen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollen,
- weil Sie eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen?
Dann sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie im Vorfeld. Und wir beraten und vertreten Sie, wenn es problematisch wird.
Unser Tipp:
Kontaktieren Sie uns, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!