Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts sind wir für Sie insbesondere tätig in der erbrechtlichen Gestaltung und Beratung sowie in der Vertretung bei Erbstreitigkeiten.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • weil Sie Ihre Vermögensnachfolge sowohl unter rechtlichen wie unter steuerlichen Gesichtspunkten optimal regeln wollen,
  • weil Sie sicherstellen wollen, wem konkret Ihr Erbe zugutekommen soll.
  • weil Sie Ihr Erbe (auch) Wohlfahrtsorganisationen oder anderen Vereinen zukommen lassen wollen – dies aber unter gewissen Bedingungen,
  • weil Sie einem Ihrer Kinder bereits zu Lebzeiten etwas zuwenden wollen,
    oder:
  • wegen einer Streitigkeit mit einem Miterben,
  • weil Sie Ihr Pflichtteil einfordern wollen,
  • weil Sie als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen werden,
  • weil Sie ein Testament anfechten wollen,
  • weil Sie überlegen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollen,
  • weil Sie eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen?

Dann sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie im Vorfeld. Und wir beraten und vertreten Sie, wenn es problematisch wird.

Unser Tipp:

Kontaktieren Sie uns, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!

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