Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind wir Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Personengesellschaft oder Ihre Kapitalgesellschaft – sowohl bei der GbR wie einer KG, bei GmbH und GmbH & Co. KG, und auch bei Problemen mit oder Fragen zu einer AG.
Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:
- bei der Gesellschaftsgründung
- bei der Wahl der rechtlich und steuerlich für Sie optimalen Unternehmensform
- bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie der begleitenden Verträge
- bei dem Abschluss von Verträgen im Unternehmerbereich (z.B. Geschäftsführer-Dienstvertrag; Verträge mit Beiräten etc.)
- bei der (Neu-)Strukturierung Ihrer Unternehmensgruppe oder bei einem Unternehmenszusammenschluss
- bei der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an geänderte persönliche, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Verhältnisse
- bei der Planung der betrieblichen Nachfolge, etwa im Zuge eines Generationswechsels
- bei dem Verkauf des Unternehmens
- bei der Aufnahme eines neuen Partners
- bei einer Überprüfung und Optimierung der Haftungssituation des Unternehmens
- bei der Minimierung der persönlichen Haftung des Unternehmers
- bei der eigenen Risikovorsorge des Unternehmers
- bei dem Abschluss von Finanzierungsverträgen und deren Besicherung
- bei einem Streit mit Ihren Mitgesellschaftern
- bei der Liquidation
- in der Krise oder der Insolvenz der Gesellschaft