Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind wir Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Personengesellschaft oder Ihre Kapitalgesellschaft – sowohl bei der GbR wie einer KG, bei GmbH und GmbH & Co. KG, und auch bei Problemen mit oder Fragen zu einer AG.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • bei der Gesellschaftsgründung
  • bei der Wahl der rechtlich und steuerlich für Sie optimalen Unternehmensform
  • bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie der begleitenden Verträge
  • bei dem Abschluss von Verträgen im Unternehmerbereich (z.B. Geschäftsführer-Dienstvertrag; Verträge mit Beiräten etc.)
  • bei der (Neu-)Strukturierung Ihrer Unternehmensgruppe oder bei einem Unternehmenszusammenschluss
  • bei der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an geänderte persönliche, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Verhältnisse
  • bei der Planung der betrieblichen Nachfolge, etwa im Zuge eines Generationswechsels
  • bei dem Verkauf des Unternehmens
  • bei der Aufnahme eines neuen Partners
  • bei einer Überprüfung und Optimierung der Haftungssituation des Unternehmens
  • bei der Minimierung der persönlichen Haftung des Unternehmers
  • bei der eigenen Risikovorsorge des Unternehmers
  • bei dem Abschluss von Finanzierungsverträgen und deren Besicherung
  • bei einem Streit mit Ihren Mitgesellschaftern
  • bei der Liquidation
  • in der Krise oder der Insolvenz der Gesellschaft

Dann sprechen Sie uns an!

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