Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht

Bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union wie auch bei der Ausfuhr sind eine Reihe von Vorschriften sowohl des Zollrechts als auch des Außenwirtschaftsrechts zu beachten.

Hier können Sie uns bei allen auftretenden Problemen und Fragen ansprechen.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • mit Einfuhrverboten und Importbeschränkungen
  • mit Ausfuhrverboten
  • wegen der Höhe des zu entrichtenden Zolls / der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer / Einfuhrabgaben
  • bei Re-Importen
  • innergemeinschaftlichen Lieferungen / Erwerben
  • wegen der Frage des Ursprungsnachweises und / oder der Rückwareneigenschaft und / oder des Status als Gemeinschaftsware im Sinne des Zollkodex der Europäischen Union bzw. (seit dem 01.05.2016) des Unionszollkodex
  • wegen der Erhebung von Antidumpingzoll
  • wegen der Frage von Zollbefreiungen
  • wegen der Warentarifierung / der Einreihung der Waren (Kombinierte Nomenklatur) / einer Zolltarifauskunft
  • wegen Fragen aus dem Zolltarifrecht
  • wegen möglicher Erstattungen
  • bei der Verzollung
  • bei einer Prüfung durch den Zoll
  • wegen eines Zollvergehens
  • mit der Zollfahndung
  • Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr
  • Reihengeschäften und Ausfuhr
  • mit dem Unionszollkodex

Dann sprechen Sie uns an!

Wir beraten Importeure und Exporteure deutschlandweit.

Beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist gegen einen entsprechenden Bescheid bzw. die Klagefrist gegen eine Einspruchsentscheidung!

Aktuelle Informationen aus diesem Fachgebiet veröffentlichen wir regelmäßig auf SCHLOSSER AKTUELL – Informationen aus Recht und Steuern in den Rubriken Zollrecht und Außensteuerrecht / DBA.

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