Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Zivilrecht

Im Zivilrecht beraten und vertreten wir Sie nur in ausgewählten Rechtsgebieten – etwa bei Kauf, Miete, Pacht, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag und bei allen Belangen rund um Tiere (wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihr Problem einzusortieren ist, kontaktieren Sie uns – Wir werden Ihnen sagen, ob Ihr Problem in unsere Tätigkeitsbereiche fällt oder wir spezialisierte Kollegen empfehlen können).

Und auch wenn Sie Probleme mit säumigen Kunden haben, sprechen Sie uns an!

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

im Kaufrecht:

  • weil ein Verkäufer nicht liefert
  • weil ein Käufer die Ware nicht abholt oder nicht bezahlt
  • weil die Kaufsache nicht fehlerfrei ist
  • beim Forderungseinzug

bei Dienstverträgen oder Werkverträgen:

  • mit nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Diensten und Arbeiten
  • mit Bauhandwerkern
  • wegen nicht bezahlter Rechnungen

im Mietrecht oder Pachtrecht:

  • weil die Mietsache Mängel aufweist – oder der Mieter dies nur behauptet
  • weil die Miethöhe streitig ist
  • weil die Betriebskostenabrechnung fragwürdig erscheint oder angefochten wird
  • weil das Mietverhältnis gekündigt wurde oder gekündigt werden soll
  • weil der Mieter nicht zahlt
  • weil Sie als Vermieter die Miete erhöhen wollen – ob aufgrund des Mietspiegels, Vergleichsmieten oder Modernisierung
  • weil Sie als Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmen wollen
  • weil es Probleme mit der Tierhaltung bzw. Hundehaltung durch einen Mieter gibt
  • weil der Vermieter die Tierhaltung oder Hundehaltung verbietet

im Arbeitsrecht:

  • wegen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • wegen einer Abmahnung
  • wegen ausbleibender Lohnzahlung / Gehaltszahlung
  • bei der Abfassung eines Arbeitsvertrages

im Vereinsrecht / Verbandsrecht

  • bei der Erarbeitung der für Ihren Verein oder Verband besten Struktur
  • bei der Entwicklung und Überprüfung Ihrer Vereinssatzung
  • bei Fragen der persönlichen Haftung des Vereinsvorstandes
  • bei der Vorbereitung einer Mitgliederversammlung
  • bei der Einsetzung eines Notvorstandes und dessen Aufgaben

Dann sprechen Sie uns an!

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