Schlosser Rechtsanwälte

Tätigkeitsgebiet Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Im Rahmen der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung sind wir Ihre Ansprechpartner in allen Fragen des Wirtschaftsrechts und des Handelsrechts sowie bei Unternehmenskrisen und Insolvenzen.

Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:

  • mit Ihren deutschen oder internationalen Lieferanten
  • mit Ihren Kunden
  • mit Banken oder Versicherungen
  • als Unternehmen mit Ihren Handelsvertretern
  • als Handelsvertreter mit Ihrem Unternehmen
  • bei Geschäftsraummiete, Pacht oder Leasing
  • bei Abschluss oder Durchführung eines Franchisevertrages
  • im Bereich des Gewerberechts oder des Handwerksrechts
  • im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Insolvenzstrafrechts
  • wenn Sie sich selbstständig machen wollen
  • bei Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge
  • in der Krise und der Insolvenz Ihres Unternehmens
  • bei Finanzierungen und deren Besicherung
  • bei geplanten Kapitalanlagen oder „Steuersparmodellen“
  • bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen oder „Steuersparmodellen“
  • bei Problemen mit Versicherungen, insbesondere in Schadens- und Leistungsfällen
  • mit Ihren Mitarbeitern
  • bei Betriebsübernahme und Betriebsaufgabe
  • bei der Abwehr von fragwürdigen Ansprüchen von Internetdienstleistern wie z.B. der Suchmaschinen Service GmbH, auf deren fragwürdiges Geschäftsmodell wir u.A. hier und hier hingewiesen haben.

Dann sprechen Sie uns an!

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