Vorschriften zum Hunderecht

Es existieren eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene, die die Haltung von Hunden reglementieren.

Hier haben wir Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengestellt, alphabetisch sortiert nach Gesetzgeber bzw. erlassender Behörde:

 

Bundesebene:

Für Hunde gilt natürlich, wie für alle Tiere, das Tierschutzgesetz und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz.

Speziell bei Hunden ist auch noch die Tierschutz-Hundeverordnung zu beachten.

Darüberhinaus gilt es bei der Einfuhr noch zu beachten:

Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland

und die dazugehörige Verordnung über Ausnahmen: Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland

Landesebene:

Baden-Württemberg:

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)

Die Anlagen zu dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.

 

Bayern:

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG)

Vollzugsbekanntmachung zu Art 37 LStVG – Halten gefährlicher Tiere

Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37a LStVG – Zucht und Ausbildung von Kampfhunden

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

Berlin:

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in

 

Brandenburg:
Hundehalterverordnung – HundehV

 

Bremen:
Gesetz über das Halten von Hunden

Feldordnungsgesetz

 

Hamburg:
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG)

Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz – HundeGDVO)

Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen

 

Hessen:
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

 

Mecklenburg- Vorpommern:
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V)

 

Niedersachsen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

 

Nordrhein-Westfalen:
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)

 

Rheinland-Pfalz:
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)

 

Saarland:
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland

 

Sachsen:
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG)

Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde

 

Sachsen-Anhalt:
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
(GefHuVO)

 

Schleswig-Holstein:

Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
(bis 31.12.2015 – vor Abschaffung der Rasselisten: „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)“)

 

Thüringen:
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren – ThürTierGefG

 

 

Hinzu kommen natürlich noch die Vorschriften auf kommunaler Ebene.

 

Eine Auswahl gerichtlicher Entscheidungen zu diesem Thema finden Sie bei uns unter SCHLOSSER AKTUELL – Informationen aus Recht und Steuern in der Rubrik Hundehaltung,