Es existieren eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene, die die Haltung von Hunden reglementieren.
Hier haben wir Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammengestellt, alphabetisch sortiert nach Gesetzgeber bzw. erlassender Behörde:
Bundesebene:
Für Hunde gilt natürlich, wie für alle Tiere, das Tierschutzgesetz und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz.
Speziell bei Hunden ist auch noch die Tierschutz-Hundeverordnung zu beachten.
Darüberhinaus gilt es bei der Einfuhr noch zu beachten:
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
und die dazugehörige Verordnung über Ausnahmen: Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
Landesebene:
Baden-Württemberg:
Die Anlagen zu dieser Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.
Bayern:
Vollzugsbekanntmachung zu Art 37 LStVG – Halten gefährlicher Tiere
Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37a LStVG – Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Berlin:
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in
Brandenburg:
Hundehalterverordnung – HundehV
Bremen:
Gesetz über das Halten von Hunden
Hamburg:
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG)
Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz – HundeGDVO)
Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen
Hessen:
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Mecklenburg- Vorpommern:
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V)
Niedersachsen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Nordrhein-Westfalen:
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
Rheinland-Pfalz:
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
Saarland:
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland
Sachsen:
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde
Sachsen-Anhalt:
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Schleswig-Holstein:
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
(bis 31.12.2015 – vor Abschaffung der Rasselisten: „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)“)
Thüringen:
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren – ThürTierGefG
Hinzu kommen natürlich noch die Vorschriften auf kommunaler Ebene.
Eine Auswahl gerichtlicher Entscheidungen zu diesem Thema finden Sie bei uns unter SCHLOSSER AKTUELL – Informationen aus Recht und Steuern in der Rubrik Hundehaltung,